Bekenntnisprozess – Bekenntnisfreiheit


«Die Reformierten bekennen Mühe mit dem Bekennen

Sie leben seit über 150 Jahren bekenntnisfrei, schreibt Reformiert in einem Bericht über den Bekenntnisprozess des SEK. Die erwähnte Seite 167 meines Namensvetter Kurt Marti über das Bekenntnis, zitiere ich in voller Länge:

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Die Seite des Werkbuchs ist leer, damit jeder sein eigenes Bekenntnis formulieren kann. Er sagt: «Für mich ist Gott kein Monopolist«.

Lassen wir noch einen zweiten Berner Pfarrer zu Wort kommen. Max Balsiger, unser Ehrenmitglied und langjähriger Präsident schreibt es noch bestimmter:

Unvollständig

Im Bericht von der Preisverleihung an Gret Haller fällt beiläufig die Bemerkung, liberaler Protestantismus habe sich stets für «Bekenntnislosigkeit» in der Kirche eingesetzt. Das stimmt nicht. Richtig wäre, von «Bekenntnisfreiheit» zu sprechen. Dies ist ein Begriff, der in der Schweiz auf dem beschwerlichen Weg zu einem Weltkirchenrat eine eminent wichtige Rolle gespielt hat und den Kirchenbund 1940 beim Grundsatzbeschluss und 1948 bei der Gründungsversammlung des Ökumenischen Rats in Amsterdam zu einem ausdrücklichen Vorbehalt gegenüber der verordneten Basisformel (=Bekenntnis) veranlasst hat. Der leider in Vergessenheit geratene Vorbehalt markiert bis heute den Zwiespalt zwischen einem verbindlich formulierten, von den Gläubigen kollektiv «anzunehmenden» Bekenntnis auf der einen Seite und dem freien Akt persönlichen Bekennens andererseits. Solches Bekennen durch das Individuum muss in Worten nicht übereinstimmen mit einem vorgegebenen Text wie dem sog. «Apostolischen Glaubensbekenntnis». Diesem fehlt ohnehin etwas für den christlichen Glauben Wesentliches, nämlich jeder Bezug auf die überlieferte Botschaft Jesu. In den meisten Bekenntnissen der Kirchengeschichte fehlen Worte Jesu, dafür dominieren dogmatische Aussagen über ihn. Darum sollten mündige Gläubige Freiheit beanspruc hen dürfen im Umgang mit dem überlieferten Bibeltext. Wenn daraus Impulse für die eigene Lebensgestaltung entstehen, so wird entsprechendes Handeln zu einem persönlichen Akt des Bekennens. Solches Bekennen aufgrund eigener Glaubenserfahrung ist jedenfalls mehr wert als das kollektive Nachsprechen unverstandener Formeln.

Max U. Balsiger, Meikirch

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© libref – Text: Stephan MartiFinanzblog

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